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Ratgeber · ETF

ETF-Sparplan steueroptimiert – so holst du das Maximum raus.

Ein ETF-Sparplan ist eines der besten Werkzeuge für langfristigen Vermögensaufbau. Aber: Wer die Steuerregeln nicht kennt, verschenkt jedes Jahr bares Geld. Hier erfährst du, wie du es besser machst.

Kenneth Busche8 Min. LesezeitStand 2025

Die vier Stellschrauben im Überblick

In Deutschland gibt es vier Hebel, mit denen du die Steuerlast deines ETF-Sparplans deutlich senken kannst:

  • Freistellungsauftrag richtig setzen (1.000 € pro Jahr nutzen)
  • Vorabpauschale verstehen und einplanen
  • Teilfreistellung sichern (30 % bei Aktien-ETFs)
  • FIFO clever steuern bei Teilverkäufen

1. Freistellungsauftrag – die einfachste Optimierung

Jeder Sparer hat in Deutschland einen Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr (2.000 € bei zusammen veranlagten Ehepaaren). Bis zu dieser Höhe sind Kapitalerträge steuerfrei.

Damit das automatisch klappt, musst du bei deiner Bank oder deinem Broker einen Freistellungsauftrag einrichten. Wer mehrere Depots hat, sollte den Betrag sinnvoll aufteilen – sonst zahlst du Steuern, obwohl dein Pauschbetrag woanders ungenutzt bleibt.

Praxis-Tipp: Prüfe einmal im Jahr, wo deine Erträge tatsächlich anfallen, und passe die Aufteilung an. Ich mache das mit meinen Kunden routinemäßig im Januar.

2. Vorabpauschale – die unsichtbare Steuer

Auch wenn du deinen ETF nicht verkaufst, fällt bei thesaurierenden Fonds jährlich die Vorabpauschale an. Sie ist eine fiktive Mindestbesteuerung auf einen geschätzten Wertzuwachs.

Berechnet wird sie auf Basis des Basiszinses (vom Bundesfinanz­minis­terium festgelegt). Wichtig: Die Bank zieht die Steuer direkt vom Verrechnungs­konto ein. Sorge also dafür, dass dort genug Liquidität liegt – sonst werden ETF-Anteile zwangsverkauft.

3. Teilfreistellung – 30 % geschenkt

Bei Aktien-ETFs (Aktienquote ≥ 51 %) sind 30 % der Erträge automatisch steuerfrei. Das senkt deine effektive Abgeltungsteuer von 26,375 % auf rund 18,5 %.

Misch- und Anleihen-ETFs haben niedrigere oder gar keine Teilfreistellung. Achte beim Sparplan-Aufbau also nicht nur auf die TER, sondern auch auf die steuerliche Klassifizierung.

4. FIFO bei Teilverkäufen – Reihenfolge zählt

Verkaufst du nur einen Teil deiner Anteile, gilt das FIFO-Prinzip (First In, First Out): Die zuerst gekauften Anteile werden zuerst verkauft. Da diese meist die höchsten Kursgewinne haben, ist die Steuerlast entsprechend hoch.

Mit zwei getrennten Depots oder Unter­depots kannst du gezielt steuern, welche Tranchen du verkaufst. Das ist legal, kostenlos und spart in der Auszahlphase oft vierstellig.

Mein Fazit

Wer beim ETF-Sparplan nur auf Performance schaut, lässt 0,5 bis 1,5 Prozent Rendite pro Jahr liegen – nur durch ungeschickte Steuergestaltung. Auf 30 Jahre macht das einen sechsstelligen Unterschied.

Wenn du wissen willst, wie deine Konstellation aussieht – kein Problem. Wir schauen es uns gemeinsam an, kostenlos und ohne Verpflichtung.

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